nach DIN DIN VDE 0834-1:2016-06-1:2016-06

Rufanlagen sind eigenständige Anlagen, mit deren Hilfe Personen herbeigerufen oder gesucht werden können.
Zusätzlich können weitere Informationen oder Daten übertragen werden. Sie besitzen ein von allen Fremdgewerken unabhängiges Leitungs- oder Übertragungsnetz, das von Geräten der Rufanlage selbst gesteuert und überwacht werden muss. Ruffunktionen müssen gemäß DIN VDE 0834-1:2016-06 dabei immer uneingeschränkte Priorität vor allen anderen Diensten haben und ein Notbetrieb muss gewährleistet sein.

Rufanlagen sind auch unter den umgangssprachlichen Begriffen:

  • Schwesternrufanlagen
  • Lichtrufanlagen
  • Klingelanlagen
  • Drückeranlagen
  • u.a.

bekannt.

Diese Anlagen können mit- und ohne Sprachmöglichkeit betrieben werden. Anbindungen an weiterführende System wie Personensuchanlagen, DECT-Anlagen sowie Brandmeldeanlagen sind möglich.

Eine Rufanlage muss in Deutschland nach der gültigen Norm DIN VDE 0834-1:2016-06  geplant, installiert und betrieben werden.

Anwendungsbereiche

  • Krankenhäuser
  • Alten- oder Seniorenwohnheime
  • Seniorenresidenzen
  • Pflegeheime
  • Forensische Kliniken
  • Justizvollzugsanstalten
  • Behindertenheime
  • Behinderten-WCs in öffentlich zugänglichen Einrichtungen
  • und ähnliche Einrichtungen

Wartung/Inspektion

Rufanlagen müssen regelmäßig auf korrekte Funktion geprüft werden. Hierfür sieht die Norm Inspektionen und Wartungenen vor, die mindestens viermal jährlich und in ungefähr gleichen Zeitabständen durchzuführen sind. Die Verantwortung liegt beim Betreiber der Rufanlage, der selbst eingewiesene Person sein muß oder eine eingewiesene Person beauftragen kann diese Arbeiten durchzuführen. Der Betreiber oder die von ihm beauftragte eingewiesene Person muss eigenverantwortlich dafür sorgen, dass bei Anzeichen einer Beeinträchtigung der ständigen Betriebsbereitschaft oder bei Unregelmäßigkeiten der Funktion Inspektionen durchgeführt werden.

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