Der Begriff „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Damit können sich jederzeit Personen ohne weiteren Qualifikationsnachweis „Sachverständiger“ nennen.

Um sachkundige und persönlich geeignete Personen hiervon abzugrenzen ernennen die Industrie- und Handelskammern besonders geeignete Gutachter nach einem entsprechenden Bewerbungsprozess als „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“.

Durch die öffentliche Bestellung wird einem Sachverständigen eine herausgehobene Qualifikation, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bescheinigt. Um sie zu erhalten, müssen sich Sachverständige einem aufwändigen und qualitativ hochwertigen Überprüfungsverfahren unterziehen. Auch während ihrer Tätigkeit steht ihre Arbeit unter der ständigen Aufsicht der für sie zuständigen Industrie- und Handelskammer. Das bedeutet auch, dass bereits bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den Anforderungen genügt oder begründete Zweifel an ihrer persönlichen Eignung aufkommen.

Quelle: IHK Köln

Weitere Informationen auf der Internetseite der IHK KölnSachverständigenwesen

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