Gutachten werden zu Rechts- und Sachfragen erstellt. Ein Rechtsgutachten ist die Feststellung von geltendem und anwendbarem Recht in einer bestimmten Region oder für eine bestimmte Personengruppe hinsichtlich eines Sachverhaltes oder auch die gutachterliche Beurteilung der Rechtsfragen oder Rechtsfolgen eines Sachverhaltes.

Gutachten müssen für einen Laien verständlich und für einen Fachmann vollständig nachvollziehbar sein.

Ein Gutachten enthält die Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Es tritt als verbindliche (z. B. bezeugte oder unterschriebene) mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen oder Gutachters auf.

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