Die Verantwortung für die Instandhaltung und korrekte Funktionsweise einer Rufanlage liegt beim Betreiber. Er hat gemäß DIN DIN VDE 0834-1:2016-06-1:2016-06 die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner Rufanlage hinsichtlich Zeitpunkt und fachgerechter Ausführung sicherzustellen. Er kann die Verantwortung einer Fachfirma übertragen. Hierbei sollen die notwendige Ersatzteillogistik und die Erreichbarkeit beachtet werden.

Inspektion

Inspektionen sind mindestens viermal jährlich in etwa gleichen Zeitabständen durchzuführen. Auf bestimmungsgemäße Funktion sind dabei zu überprüfen:

  • Ruftasten und bewegliche Geräte zur Rufauslösung, die für die Benutzung durch Patienten oder Häftlinge vorgesehen sind.
  • Signalleuchten und akustische Signalgeber
  • Energieversorgung, Einhalten von Kennwerten

Wartungen

Mindestens einmal jährlich sind zusätzlich auf bestimmungsgemäße Funktion zu prüfen:

  • alle übrigen Geräte zur Rufauslösung, Rufabstellung und Anwesenheitsmeldung
  • alle übrigen Anzeigeeinrichtungen
  • alle Einrichtungen zur Rufabfrage einschließlich eventueller Sprechwege, Lautstärke, Sprachverständlichkeit

Es ist auf undokumentierte Änderungen der Anlage zu achten.

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