Eine Abnahme ist der formale Prozess, mit dem eine fertiggestellte technische Anlage vom Auftraggeber – häufig vertreten durch den Betreiber – geprüft und bestätigt wird. Dabei wird dokumentiert, dass die Anlage entsprechend der Planung, den geltenden Vorschriften und den vertraglichen Vereinbarungen errichtet wurde.

Gerade bei Rufanlagen nach DIN VDE  0834 ist die Abnahme von zentraler Bedeutung, weil diese Anlagen unmittelbar die Sicherheit von Patienten und Bewohnern betreffen.


Wofür eine Abnahme sinnvoll ist

  • Verbindliche Bestätigung: Die Abnahme markiert den offiziellen Zeitpunkt, an dem die Verantwortung vom Errichter auf den Betreiber übergeht.

  • Dokumentation des Soll-Ist-Vergleichs: Es wird überprüft, ob die Anlage so funktioniert, wie sie geplant und vereinbart wurde.

  • Rechtliche Klarheit: Mit der Abnahme wird festgehalten, dass die Anlage den aktuellen Normen, insbesondere der DIN DIN VDE 0834-1:2016-06, entspricht.

  • Haftungs- und Gewährleistungsbeginn: Ab dem Abnahmezeitpunkt beginnt die Gewährleistungsfrist des Errichters, was sowohl den Betreiber als auch den Errichter rechtlich absichert.


Absicherung für Betreiber, Planer und Errichter

  • Betreiber (Krankenhaus, Pflegeheim, Einrichtung)

    • Der Betreiber erhält mit der Abnahme die Bestätigung, dass die Rufanlage normkonform errichtet und betriebsbereit ist.

    • Damit ist er rechtlich abgesichert, seiner Pflicht nachzukommen, jederzeit eine funktionierende und sichere Rufanlage bereitzustellen.

  • Planer

    • Die Abnahme dient als Nachweis, dass die Planung vollständig und korrekt umgesetzt wurde.

    • Fehler oder Abweichungen können bei der Abnahme festgestellt und vor Übergabe behoben werden, sodass der Planer nicht nachträglich für Mängel haftbar gemacht wird.

  • Errichter

    • Mit der Abnahme wird bestätigt, dass die Anlage fachgerecht installiert wurde.

    • Damit wird seine Leistung offiziell anerkannt, und er kann sich auf die Gewährleistungsregelungen berufen.


Bezug zur DIN VDE  0834

Die Norm fordert unter anderem:

  • die vollständige Funktionsprüfung der Rufanlage,

  • die Dokumentation der Abnahmeprüfung,

  • die Sicherstellung, dass alle Komponenten normgerecht errichtet und getestet sind.

Nur durch eine ordnungsgemäße Abnahme nach DIN VDE  0834 ist gewährleistet, dass die Anlage im Betrieb sicher funktioniert, Störungen erkannt werden können und der Betreiber seiner rechtlichen Verantwortung nachkommt.


👉 Zusammengefasst:

Eine Abnahme schafft Transparenz, Rechtssicherheit und Vertrauen zwischen allen Beteiligten und ist für Betreiber, Planer und Errichter gleichermaßen ein wichtiger Schritt zur rechtlichen und fachlichen Absicherung.