Dienstleistungen werden nach Honorar vergütet. Das bedeutet, dass nicht ein Pauschalpreis für ein Produkt gezahlt wird, sondern die erbrachte Leistung in Zeit- und Kostenaufwand berechnet wird.

Zu den typischen Dienstleistungen, die über ein Honorar abgedeckt sind, gehören:

  • Abnahmen – fachliche Prüfung und Dokumentation bei der Fertigstellung von Anlagen oder Projekten.

  • Gutachten – Erstellung fachlicher Stellungnahmen, z. B. zur Normenkonformität oder bei Streitfällen.

  • Beratungen – fachliche Unterstützung und Empfehlungen für Betreiber, Planer oder Auftraggeber.

  • Besprechungen – Teilnahme an Sitzungen, Planungs- und Abstimmungsgesprächen.

  • Untersuchungen – technische Prüfungen und Überprüfungen vor Ort.

  • Vorbereitungen – Einarbeitung in Unterlagen, Auswertung von Plänen oder rechtlichen Vorgaben.

  • Vorträge – Fachpräsentationen und Schulungen.

  • Erstellung schriftlicher Gutachten – detaillierte Ausarbeitung mit Dokumentation und Nachweisen.

Das Honorar umfasst dabei Stundensätze für die Arbeitszeit sowie Nebenkosten wie Reise- und Wartezeiten, Fahrtkosten, Übernachtungen und ggf. Material- oder Dokumentationsaufwand.

Im Kern geht es darum, deine Arbeitszeit und alle Nebenkosten transparent abzubilden. Typische Bestandteile sind:


1. Stundensatz – je Stunde 160€

  • Der wichtigste Faktor: dein festgelegter Satz pro Stunde Arbeitszeit.

  • Grundlage für Tätigkeiten wie Vor-Ort-Termine, Planungsbesprechungen, Erstellung von Gutachten, Prüfungen oder Dokumentationen.

  • Oft mit einem festen Tagessatz kombinierbar.


2. Reisezeiten – je Stunde 105€

  • Fahrtzeiten zum Einsatzort gelten rechtlich als Arbeitszeit und sind damit ebenfalls honorarpflichtig.

  • Sie können entweder mit dem vollen Stundensatz oder einem reduzierten Satz berechnet werden (das muss im Vertrag klar geregelt sein).


3. Wartezeiten – je Stunde 105€

  • Entsteht Leerlauf vor Ort (z. B. durch verspätete Baufortschritte, Wartezeit auf Zugang), kann diese Zeit ebenfalls abgerechnet werden.

  • Üblicherweise mit demselben Stundensatz wie die Arbeitszeit.


4. Übernachtungen – pauschal je Nacht 250€

  • Müssen Termine mehrere Tage in Anspruch nehmen, können die Übernachtungskosten (Hotel, Frühstückspauschale etc.) in tatsächlicher Höhe oder per Pauschale in Rechnung gestellt werden.

  • Belege dienen hier meist als Nachweis.


5. Kilometerpauschale – je Kilometer 0,90€

  • Für die Nutzung des eigenen Pkw: Abrechnung nach Kilometer (in Deutschland üblich: 0,30–0,50 €/km, je nach Vereinbarung).

  • Alternativ: Bahn-/Flugtickets in Originalkosten.

  • Parkgebühren und Maut können ebenfalls gesondert berechnet werden.


👉 Kurz gesagt:

Ein Honorar setzt sich also zusammen aus Arbeitszeit (Stundensatz) und Nebenkosten (Reise, Wartezeit, Übernachtung, Fahrtkosten). Alles sollte vorab vertraglich geregelt und in der Abrechnung transparent ausgewiesen werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Alle angegebenen Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.