Die Instandhaltung einer Rufanlage ist eine zentrale Verantwortung des Betreibers, weil Rufanlagen unmittelbar mit der Sicherheit von Patienten, Bewohnern und Pflegekräften verbunden sind. Die DIN VDE 0834 schreibt daher ausdrücklich vor, dass der Betreiber sicherstellen muss, dass die Anlage jederzeit funktionsfähig und zuverlässig betrieben werden kann.
Warum die Instandhaltung Betreiber-Verantwortung ist
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Sicherstellung der Betriebssicherheit: Der Betreiber ist verpflichtet, eine funktionierende Rufanlage bereitzuhalten, damit Rufe jederzeit zuverlässig abgesetzt und beantwortet werden können.
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Rechtliche Absicherung: Kommt es zu einem Ausfall und dadurch zu einem Schaden, trägt der Betreiber die Verantwortung, wenn keine ordnungsgemäße Instandhaltung nachweisbar ist.
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Kontinuierliche Verfügbarkeit: Durch regelmäßige Instandhaltung werden Funktionsausfälle und Sicherheitsrisiken vermieden.
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Erfüllung der Normanforderungen: Die DIN VDE 0834 fordert eine fortlaufende Instandhaltung, um den sicheren Betrieb normgerecht sicherzustellen.
Sinn und Zweck der Instandhaltung
Die Instandhaltung dient dazu:
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Störungen frühzeitig zu erkennen und zu beheben,
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die Lebensdauer der Anlage zu verlängern,
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die Betriebssicherheit und Verfügbarkeit jederzeit zu gewährleisten,
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rechtliche Risiken für den Betreiber zu minimieren,
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Kosten für unvorhergesehene Reparaturen zu reduzieren.
Einzelne Schritte der Instandhaltung
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Regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen der Rufanlage
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Überprüfung auf Verschleiß, Beschädigungen oder Störungen
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Dokumentation der Ergebnisse
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Austausch von Verschleißteilen
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Reinigung, Justierung und Funktionskontrollen
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Software-Updates oder Konfigurationsprüfungen
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Wiederherstellung der Soll-Funktion
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Instandsetzung / Maßnahmen zum Erhalt
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Beheben festgestellter Mängel oder Defekte
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Austausch defekter Komponenten
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Sicherstellen, dass die Anlage wieder voll funktionsfähig und normgerecht betrieben werden kann
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Dokumentation
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Schriftlicher Nachweis aller durchgeführten Arbeiten
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Rechtssichere Dokumentation als Beleg für Prüfungen und Wartungsmaßnahmen
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👉 Zusammengefasst:
Die Instandhaltung einer Rufanlage ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine Pflicht des Betreibers, um Sicherheit, Verfügbarkeit und Rechtskonformität zu gewährleisten. Nur durch regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandsetzung bleibt die Anlage zuverlässig und rechtssicher im Einsatz.