Was ist eine „Fachkraft für Rufanlagen“?
Eine Fachkraft für Rufanlagen ist eine elektrotechnisch qualifizierte Person mit ergänzender Normen- und Systemkenntnis, die befähigt ist, Rufanlagen (z. B. in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Justizfollzugsanstalten) normgerecht zu errichten, in Betrieb zu setzen, zu prüfen, instand zu halten und die Funktionsfähigkeit zu bescheinigen. Die Qualifikation wird inhaltlich durch die DIN/VDE-0834-Reihe geregelt; die Schulungen sind herstellerneutral und behandeln die Anforderungen der Norm.
Hauptaufgaben der Fachkraft
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Errichtung / Installation
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Montage und fachgerechte elektrische Anschlüsse der Rufgeräte, Verdrahtung, Prüfung der elektrischen Sicherheit und der Signalausbreitung.
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Inbetriebnahme und Abnahme
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Funktionstests, Prüfen aller Rufwege und Alarmketten, Erstellen von Abnahme-/Prüfprotokollen und Übergabe an den Betreiber.
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Inspektion, Wartung und Instandsetzung
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Regelmäßige Inspektionen, planmäßige Wartung und schnelle Fehlerbehebung; die Norm beschreibt Inspektion–Wartung–Instandsetzung als wesentliche Bestandteile zur Sicherstellung der Verfügbarkeit. (Die fachliche Durchführung kann durch die Fachkraft erfolgen; die Betreiberverantwortung bleibt jedoch bestehen, s.u.).
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Dokumentation und Betriebsbuch
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Einweisung / Übergabe an Betreiber
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Bedienungs- und Wartungseinweisungen für Betreiber/Haustechnik sowie Übergabe der Dokumentation.
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Gefährdungsbeurteilung / Schnittstellenklärung
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Abschätzung von Stör-/Risikoszenarien, Abstimmung mit Brandschutz, IT, Haustechnik und dem Betreiber über Verantwortlichkeiten.
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Ausbildung / Qualifizierungsinhalte zur Fachkraft für Rufanlagen
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Format & Dauer: In der Praxis werden die Inhalte häufig im kompakten Seminarformat (z. B. eintägige Präsenz-Seminare oder Tagesveranstaltungen mit Prüfung) vermittelt.
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Kerninhalte (Beispiele):
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Aufbau und Komponenten von Rufanlagen (Rufgeräte, Lichtruf, Schnittstellen), normative Einordnung (DIN/DIN VDE 0834-1:2016-06-Teile), elektrische Sicherheit, Stromversorgung, Mess- und Prüfverfahren, Abnahme– und Prüfprotokolle, Checklisten für Inspektion/Wartung, Dokumentation/Betriebsbuch, Prüffristen und Betreiberaufgaben.
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Prüfung / Zertifikat: Am Ende steht eine schriftliche, multiple-choice Prüfung; nach Bestehen erhalten die Teilnehmer ein herstellerneutrales Zertifikat „Fachkraft für Rufanlagen (nach DIN DIN VDE 0834-1:2016-06)“. Viele Anbieter geben an, das Zertifikat sei zeitlich unbegrenzt gültig bis zur nächsten Überarbeitung der Norm; es wird jedoch empfohlen, regelmäßig (z. B. bei Normänderungen oder alle paar Jahre) Auffrischungen zu absolvieren.
Voraussetzungen für die Ausbildung / Teilnahmevoraussetzungen
Typischerweise verlangt die Norm bzw. die Seminarpraxis, dass Teilnehmende über eine elektrotechnische Grundqualifikation oder mehrjährige einschlägige Praxis verfügen. Konkret gelten in der Praxis als Nachweis zum Beispiel: Gesellen-/Meisterbrief Elektrotechnik, technische Ausbildung (DQR-Niveau 4), Ingenieur-/Techniker-Abschluss oder mehrere Jahre einschlägige Berufserfahrung in Elektro/Kommunikationstechnik. Manche Anbieter akzeptieren statt formaler Zeugnisse einen Nachweis über mehrjährige praktische Tätigkeit.
Eigenverantwortliches Arbeiten
Die Norm und die Seminarbeschreibungen fordern, dass die Fachkraft fachlich in der Lage ist, selbständig an Rufanlagen zu arbeiten — also eigenverantwortlich Installationen auszuführen, Prüfungen durchzuführen und Ergebnisse zu bewerten sowie Abnahmen vorzubereiten. Schulungen und Prüfungen zielen genau darauf ab, die Selbständigkeit und rechtssichere Arbeit zu gewährleisten. Die grundsätzliche rechtliche Verantwortung für Betriebsbereitschaft und Instandhaltung bleibt aber beim Betreiber; die Betreiberpflicht kann jedoch vertraglich oder durch Beauftragung an Fachfirmen bzw. die Fachkraft zum Teil übertragen werden.
Zusammenfassung
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Die Fachkraft für Rufanlagen ist eine elektrotechnisch qualifizierte Person mit Normkenntnissen nach DIN/VDE-0834, die Ruf-/Lichtrufanlagen fachgerecht installieren, prüfen, instand halten und abnehmen darf.
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Aufgaben: Installation, Inbetriebnahme/Abnahme, Inspektion/Wartung/Instandsetzung, Dokumentation und Einweisung.
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Ausbildung: Kompakte Seminare (häufig 1-Tag), prüfungsabschließend, herstellerneutraler Sachkundenachweis.
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Voraussetzung: elektrotechnische Grundausbildung oder mehrjährige einschlägige Praxis; Fähigkeit, eigenverantwortlich zu arbeiten.
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Ausbildungen siehe Terminkalender