Hier muss auch der „Inspekteur“ auf diesen Umstand hinweisen, er sollte eine Schulung für das Personal empfehlen.
Welche Inhalte sollten bei der Einweisungsschulung behandelt werden?
Neben den Grundfunktionen der Rufanlage sind vor allem herstellerspezifische Funktionen zu schulen.
- Grundfunktion von Rufanlagen
- Bedeutung der farbigen Lampen und Textanzeigen
- Setzen und zurücksetzen der „Anwesenheit“ inkl. Bedeutung der Anwesenheit.
- Bedeutung der Rufnachsendung und der unterschiedlichen Akustik (Rufnachsendung)
- Zugtasten - Funktion und Fehlfunktionen (Hochbinden) Demonstrieren
- Patientenendgeräte - Birntaster, wie wird die Funktion getestet?
- Steckerabzugsrufe - Wie zurücksetzen?
- DECT Kopplungen, wo sind die Grenzen?
- Was wenn die DECT Nachrichten nicht funktionieren?
- Störungen - Bedeutungen von Störungen - Störungsbehandlung
- Wer ist bei Störungen wie zu benachrichtigen (Benachrichtigungspflicht)
- Was wenn ein Patient nicht mehr Hilfe rufen kann?
- Wie weist man einen Patienten und/oder Bewohner in die Funktion einer Rufanlage ein?
- Was darf der Mitarbeiter selbst „reparieren“?
- Wann muss der Techniker informiert werden?
- Spezielle Funktionen der Rufanlage
- und anderes
Wer muss eine Einweisungsschulung erhalten?
Nach einer Neuinstallation muss der Errichter der Anlage den Betreiber in die Funktion und Betrieb der Rufanlage einweisen.
Darüberhinaus muss der Betreiber durch geeignete Maßnahmen (z.B. Schulungen) sein Personal in „Betrieb und Funktion“ einer Rufanlage einweisen.
-> d.h. Neben dem technischen Personal müssen vor allem die Mitarbeiter des Pflegeteam sowie das Ärzteteam in die Funktionsweise der Rufanlage eingewiesen werden. Aber auch das „Desinfektionsteam“ und Reinigungskräfte sollten wichtige Funktionen der Rufanlage kennen.