Sachverständigenbüro Oliver Müller Sachverständigenbüro Oliver Müller
Sicherheit die beruhigt
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Wissenswertes - kurz erklärt

Immer wieder erreichen mich Fragen zu bestimmten Themen, die ich hier kurz erläutern möchte! Die Erläuterungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind möglichst allgemein formuliert. Im Anwendungsfall muss eine  Einzelbetrachtung die genauen Umstände klären!

Wissenswertes 06/2021

Was ist bei Einweisungen des Personals zu beachten?
Warum Einweisungsschulungen?

Immer wieder fällt uns Technikern auf, dass häufig für uns „banale“ Funktionen vom Pflegepersonal oder auch vom Ärzteteam nicht „gelebt“ werden. Meist fehlen hier die grundlegenden Kenntnisse über die Funktion und Betrieb von Rufanlagen. Das Pflegepersonal sollte eine Rufanlage als „nützliches Hilfsmittel“ verstehen und weniger als „lästiges Übel“.

Einige hilfreiche Funktionen sind dem Personal schlicht nicht bewusst, könnten aber den Pflegeablauf deutlich vereinfachen. Aber auch Basisfunktionen wie der Umgang mit Anwesenheiten, Rufabstellung, Behandlung von Störungen, u.a. sind oft nicht bekannt oder führen zu Unsicherheiten. Hier setzen die Einweisungsschulungen für das Personal an.

Wer darf Einweisungsschulungen halten?

Es sind alle zertifizierte „Fachkräft für Rufanlagen“ nach DIN VDE 0834-1:2016-06 berechtigt Einweisungsschulungen zu halten. Sowohl für Techniker, Personal wie Pflegekräfte als auch medizinische Kräfte (Ärzte) und auch für das Reinigungspersonal.

Wer ist verantwortlich?

Die Verantwortung liegt beim Betreiber der Rufanlage. Das ist i.d.R. der Geschäftsführer der Einrichtung bzw. eine „beauftragte Person“. Der Geschäftsführer kann die Verantwortung delegieren, z.B. an den technischen Leiter oder den Geschäftsführer einer Servicegesellschaft.

Während einer Inspektion der Rufanlage fallen manche Verhaltensweisen des Personals auf, die so nicht vorgesehen sind und sogar den Patienten gefährden könnten.
zum Beispiel:

- der Umgang mit Störungen der Rufanlage

- Fehlende Einweisung des Patienten

- Prüfung der Funktion von steckbaren Einheiten

- das hoch- oder festbinden der Zugschnüre von Zugtastern

Hier muss auch der „Inspekteur“ auf diesen Umstand hinweisen, er sollte eine Schulung für das Personal empfehlen.

Welche Inhalte sollten bei der Einweisungsschulung behandelt werden?

Neben den Grundfunktionen der Rufanlage sind vor allem herstellerspezifische Funktionen zu schulen.

- Grundfunktion von Rufanlagen

- Bedeutung der farbigen Lampen und Textanzeigen

- Setzen und zurücksetzen der „Anwesenheit“ inkl. Bedeutung der Anwesenheit.

- Bedeutung der Rufnachsendung und der unterschiedlichen Akustik (Rufnachsendung)

- Zugtasten - Funktion und Fehlfunktionen (Hochbinden) Demonstrieren

- Patientenendgeräte - Birntaster, wie wird die Funktion getestet?

- Steckerabzugsrufe - Wie zurücksetzen?

- DECT Kopplungen, wo sind die Grenzen?

- Was wenn die DECT Nachrichten nicht funktionieren?

- Störungen - Bedeutungen von Störungen - Störungsbehandlung

- Wer ist bei Störungen wie zu benachrichtigen (Benachrichtigungspflicht)

- Was wenn ein Patient nicht mehr Hilfe rufen kann?

- Wie weist man einen Patienten und/oder Bewohner in die Funktion einer Rufanlage ein?

- Was darf der Mitarbeiter selbst „reparieren“?

- Wann muss der Techniker informiert werden?

- Spezielle Funktionen der Rufanlage

- und anderes

Wer muss eine Einweisungsschulung erhalten?

Nach einer Neuinstallation muss der Errichter der Anlage den Betreiber in die Funktion und Betrieb der Rufanlage einweisen.
Darüberhinaus muss der Betreiber durch geeignete Maßnahmen (z.B. Schulungen) sein Personal in „Betrieb und Funktion“ einer Rufanlage einweisen.

-> d.h. Neben dem technischen Personal müssen vor allem die Mitarbeiter des Pflegeteam sowie das Ärzteteam in die Funktionsweise der Rufanlage eingewiesen werden. Aber auch das „Desinfektionsteam“ und Reinigungskräfte sollten wichtige Funktionen der Rufanlage kennen.

Wie oft muss ein Mitarbeiter geschult werden?

Das Personal ist bei der Einstellung in die Funktion und Betrieb von Rufanlagen zu schulen. Wechselndes Personal muss die speziellen Funktionen der Rufanlage beherrschen.
Das gilt auch für

- Pflegekräfte im Allgemeinen

- Ärzteteam

- Reinigungskräfte

- Desinfektionsteam

- und andere

Die Einweisungsschulungen sind bei Bedarf zu wiederholen
Der Bedarf ist vom Betreiber zu definieren.

Was ist zu beachten

Die Einweisungsschulungen müssen aktenkundig dokumentiert werden (Anwesenheitsliste). Nur eine „Fachkraft für Rufanlagen“ nach DIN VDE 0834- 1:2016-06 ist berechtigt eine Einweisungsschulung zu halten.

Meine Empfehlung

Das Personal (und zwar alle o.g. Gruppen) bei der Einstellung aktenkundig schulen. Diese Schulungen regelmäßig und aktenkundig wiederholen (z.B. einmal jährlich im Rahmen der Sicherheitsunterweisungen)
Die Abläufe an der Rufanlage üben und die einzelnen Funktionen erklären. 

Bei Fragen, Wünschen oder anderen Themen scheuen sie sich nicht mich zu kontaktieren. Nutzen Sie den Rückrufservice, schreiben Sie mir eine EMail oder rufen Sie einfach an... 

Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

Oliver Müller
- Sachverständiger für Rufanlagen -

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